Die Nutzungsmöglichkeiten einer Debit Karte stehen alle samt im direkten oder indirekten Zusammenhang zu dem auf der Debit Karte angegebenen Konto.
Der Karteninhaber kann seine Debit Karte z.B. als Zutrittsberechtigungskarte für eine Schließfachanlage oder SB-Terminal (z.B. Kontoauszugsdrucker) nutzen.
In Verbindung mit der PIN (persönliche Geheimzahl) wird eine Debit Karte jedoch bevorzugt für diverse Zahlungsverkehrsvorgänge verwendet.
Zum einen sind hier garantierte Zahlungsformen wie Abhebung von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen des deutschen Geldautomatensystems oder internationalen Maestro-Systems zu nennen.
Zum anderen aber auch bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen eines inländischen electronic cash Systems oder im Ausland via internationalen Maestro-System.
Darüber hinaus bieten heutzutage Debit Karten - die mit einem Geldkartenlogo gekennzeichnet sind - auch die Möglichkeit zum Aufladen via der darin enthaltenen Geldkartenfunktion an Geld- und Ladeterminals an.
Die Debit Karte wie auch die PIN werden an die (i.d.R. nur deutsche) Versandadresse des Kontoinhabers versendet, wobei aus Sicherheitsgründen zwischen dem Versand der Debit Karte und dem PIN Mitteilungsbrief ungefähr 5 Werktage liegen sollten.
Entstehen durch den Postversand Schäden, so werden diese von einem Sonderfonds für Kartenversandrisiken - im Rahmen seiner Bestimmungen - übernommen.
Erhält ein Kreditinstitut eine Debit Karte Verlustmeldung, so wird das Kreditinstitut i.d.R. diese Debit Karte umgehend sperren. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, erfolgt die Regulierung des Schadens nach den Bestimmungen des zugehörigen Haftungsfonds.
Da mit Debit Karten auch nach einer Sperre noch eingeschränkt verfügt werden kann, sind Kreditinstitute darauf bedacht, eine Debit Karte nur an seriöse Kunden mit einer entsprechend einwandfreier Bonität auszugeben.
Bei Kontoüberziehungen und bei Überziehung von festgelegten Kreditlimite, die sich aus einer Verfügungen per Debit Karte ergeben, obliegt es dem Kreditinstitut im Rahmen der Kontoführung entsprechende Soll Zinsen zu verlangen.
Im Falle einer erheblichen Bonitätsverschlechterung kann ein Kreditinstitut zudem entscheiden, die an einen Kunden ausgegebene Debit Karte von sich aus zu sperren und sofern eine Aufhebung der Sperre absehbar nicht mehr in Erwägung gezogen werden kann, die Debit Karte vom Kunden zurück zu fordern.
Ebenso ist seitens eines Kreditinstitutes die Vornahme einer Kontoschließung nur möglich, wenn eine zuvor ausgegebene Debit Karte erfolgreich zurückgefordert wurde.
Die ec-Karte begann zunächst mit der Funktion einer nationalen Scheckgarantiekarte. Das ec-System hat sich zwischenzeitlich zum größten Zahlungssystem Europa entwickelt.
Beim Point of Sale (POS) - also der elektronischen Zahlung am Ort des Verkaufs - erfolgt online eine Autorisierung über einen Netzbetreiber, der ein funktionsfähiges sicheres Netzes sowie die Verbindung zwischen EC-Terminals und Autorisierungssystemen des Kreditgewerbes zu Verfügung stellt.
Folgende Prüfungen werden beim POS Verfahren durchgeführt |
» Geheimzahl und Echtheit der Karte (Legitimationsprüfung) |
» Prüfung auf gesperrte Karten (Sicherheitsprüfung) |
» Prüfung des Guthabens bzw. des Limits (Guthabenkontrolle) |
Fallen alle Prüfungen positiv aus, wird dem Händler der Rechnungsbetrag vom herausgebenden Kreditinstitut der EC Karte garantiert. Der Netzbetreiber überträgt die Gutschriften gesammelt elektronisch an die Händlerbanken und leitet die Lastschriften an die Kreditinstitute der Kunden weiter.