Geldwäscheprävention - Besondere Anhaltspunkte fürs Erkennen möglicher Terrorismusfinanzierung

Bei der Prävention von Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor ist es entscheidend, auf besondere Anhaltspunkte zu achten, die auf potenzielle Risiken hinweisen könnten.

Dies umfasst die Überwachung von Transaktionen, die außergewöhnlich oder nicht mit dem bekannten Kundenprofil übereinstimmen. Dazu gehören ungewöhnlich hohe Bartransaktionen oder Überweisungen in Länder mit bekanntem Terrorismusrisiko.

Ebenso ist es wichtig, die Herkunft und den Verwendungszweck großer Geldbeträge zu überprüfen, insbesondere wenn diese ohne klare wirtschaftliche Begründung erscheinen.


Allgemeine Auffälligkeiten

Die besonderen Anhaltspunkte für das Erkennen einer möglichen Terrorismusfinanzierung umfassen eine Reihe von Auffälligkeiten und Mustern, die Finanzinstituten und Unternehmen helfen sollen, verdächtige Aktivitäten zu identifizieren. Diese Anhaltspunkte sind wesentlich für die Präventionsarbeit gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zu den allgemeinen Auffälligkeiten zählen:

  • Schwierigkeiten bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
    Wenn es nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten zu bestimmen.

  • Nicht nachvollziehbare Wahl der Geschäfts- oder Zweigstelle
    Die Entscheidung für eine bestimmte Geschäftsstelle erscheint aus geschäftlicher Sicht unlogisch.

  • Verwendung auffällig neuer Ausweisdokumente
    Verdacht auf Fälschung oder Missbrauch von Identitätsnachweisen.

  • Bedingungen hinsichtlich der Echtheit vorgelegter Dokumente
    Zweifel an der Authentizität von Dokumenten.

  • Erfassung in Terrorsanktionslisten
    Beteiligung von Personen oder Organisationen, die auf nationalen oder internationalen Terrorsanktionslisten geführt werden.

  • Ermittlungen wegen Straftatbeteiligung
    Bekannte Untersuchungen gegen eine Vertragspartei wegen des Verdachts auf kriminelle Aktivitäten.

  • Erwähnung von Hawala-Banking
    Hinweise auf die Nutzung informeller Geldtransfer-Systeme.

  • Präferenz für Barzahlungen bei hohen Summen
    Versuch, die Herkunft und den Fluss von Geldern zu verschleiern.

  • Tragen von verbotenen oder einschlägigen Symbolen
    Sichtbare Zugehörigkeit oder Unterstützung extremistischer Organisationen.

  • Erwerb ungewöhnlich teurer oder spezialisierter Ausrüstung
    Kauf von Gütern, die für terroristische Aktivitäten genutzt werden könnten.

  • Ungewöhnliche Vertragsbedingungen und Transaktionsparteien
    Diskrepanzen zwischen den an einer Transaktion beteiligten Parteien und deren Rollen.

  • Unstimmigkeiten in Exportpapieren
    Anzeichen für mögliche Fälschungen oder Manipulationen.

  • Ungewöhnliche Lieferwege oder Speditionsunternehmen
    Anzeichen für Versuche, die Überwachung zu umgehen.

  • Investitionen in hochwertige Immobilien oder technische Ausrüstung
    Potenzielle Nutzung dieser Güter für terroristische Zwecke.

  • Investitionen in Immobilien für Vereine mit extremistischen Bezügen
    Erwerb von Immobilien für Organisationen, die terroristische Aktivitäten unterstützen könnten.

Besonderheiten im Finanzsektor

Im Finanzsektor existieren besondere Anhaltspunkte, die auf eine mögliche Terrorismusfinanzierung hindeuten können. Diese umfassen eine Reihe von Transaktionsmustern und Kundenverhaltensweisen, die bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erhöhte Aufmerksamkeit erfordern:

  • Zuwendungen an bekannte extremistische Beteiligte
    Finanzielle Unterstützung von Dritten ohne erkennbare wirtschaftliche oder soziale Grundlage.

  • Ungewöhnlich hohe Kontoumsätze
    Basierend auf Bargeldtransaktionen ohne offensichtliche geschäftliche Notwendigkeit.

  • Transaktionen mit NGOs/NPOs
    Verbindungen zu Organisationen, die trotz karitativer Fassade radikale oder gewaltverherrlichende Propaganda unterstützen.

  • Spenden an Wohlfahrtsorganisationen
    Beteiligung an Organisationen mit Aktivitäten in Konfliktzonen oder deren Nähe.

  • Private Spendensammlungen
    Nutzung privater Konten zur Sammlung und anschließenden Überweisung ins Ausland.

  • Vermeidung von Zinserträgen
    Indikator für Islamic Banking ohne das Ziel, Zinserträge zu erzielen.

  • Verdächtige Überweisungsverwendungszwecke
    Angaben, die auf humanitäre oder gemeinnützige Projekte hindeuten, ohne nähere Nachweise.

  • Bargeldabhebungen in Krisenregionen
    Abhebungen in oder nahe Konfliktgebieten, ein möglicher Indikator für direkte Unterstützung von Terroraktivitäten.

  • Verfügungen durch Dritte
    Nach dauerhafter Ausreise des Kontoinhabers ins Ausland.

  • Wiederaufnahme des üblichen Umsatzverhaltens
    Besonders nach Perioden der Inaktivität und in Verbindung mit Krisenländern.

  • Zahlungen an radikale Medienunternehmen
    Finanzielle Unterstützung von Entitäten, die Extremismus fördern.

  • Hinweise auf extremistische Organisationen
    Identifizierung durch Spenden oder Mitgliedsbeiträge.

  • Miete von Versammlungsräumen ohne wirtschaftlichen Nutzen
    Potenzielle Nutzung für radikale Treffen oder Schulungen.

  • Zahlungen für spezielle Kenntnisse oder Qualifikationen
    Erwerb von Fähigkeiten, die für terroristische Aktivitäten nützlich sein könnten.

  • Erwerb von innovativen oder forschungsaktiven Branchen
    Investitionen, die möglicherweise für die Finanzierung oder Unterstützung von Terrorismus genutzt werden könnten.

  • Langfristiger Auslandsaufenthalt in Risikogebieten
    Erhalt staatlicher Leistungen trotz Abwesenheit im Inland.

  • Überweisungen kleiner Beträge
    Von einer Vielzahl an Personen, möglicherweise zur Verschleierung der Geldflüsse.

  • Aktivitäten im Bereich Kampf- und Schießsport
    Kauf oder Verkauf von Waffen, Munition oder militärischem Zubehör.

  • Auffällige Zahlungen für virtuelle Währungen
    Investitionen, die für die Verschleierung von Geldtransfers genutzt werden könnten.

  • Ungewöhnliche Einzahlungen
    Zahlreiche oder hohe Beträge von verschiedenen Personen innerhalb kurzer Zeit.

  • Nutzung von Bankschließfächern
    Zur Aufbewahrung von Bargeld, besonders im Zusammenhang mit Reisen.

Diese Anhaltspunkte dienen Finanzinstitutionen als Warnsignale, die darauf hinweisen können, dass Mittel für terroristische Zwecke gesammelt, transferiert oder verwendet werden. 

Kundenverhalten (Know-Your-Customer)

Besondere Anhaltspunkte im Kundenverhalten (Know-Your-Customer), die auf eine mögliche Beteiligung an der Finanzierung von Terrorismus hindeuten könnten, beinhalten verschiedene Verhaltensweisen und Merkmale:

  • Handeln für unbekannte Dritte
    Der Kunde scheint im Auftrag einer nicht identifizierten dritten Partei zu agieren.

  • Vermeidung persönlichen Kontakts
    Der Kunde sucht keinen direkten Kontakt und bevorzugt anonyme oder indirekte Kommunikationswege.

  • Verbindungen zu terroristischen oder fundamentalistischen Organisationen
    Es bestehen direkte oder indirekte Verbindungen zu Gruppen mit extremistischen Zielen.

 

  • Ungenauigkeiten oder Widersprüche in bereitgestellten Informationen
    Vom Kunden bereitgestellte Daten erscheinen falsch oder inkonsistent mit früheren Angaben.

  • Nutzung von Bevollmächtigten für Geschäfte
    Alle Transaktionen werden über Dritte abgewickelt, ohne direkte Beteiligung des Kunden.

  • Unverhältnismäßiger Erwerb von Objekten
    Die Kundin oder der Kunde tätigt Anschaffungen, die nicht mit ihrem oder seinem bekannten Einkommen oder beruflichen Hintergrund übereinstimmen.

  • Radikalisierung oder signifikante Verhaltensänderungen
    Änderungen in der Lebensweise, dem Erscheinungsbild oder der Verwendung bestimmter Symbole und Sprache deuten auf eine Radikalisierung hin.

  • Tragen szenetypischer Kleidung oder Symbole
    Die Kundin oder der Kunde zeigt offen Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen durch Kleidung oder Symbole.

  • Strenge Einhaltung religiöser Vorschriften
    Das Verhalten des Kunden zeigt eine rigide Befolgung religiöser Praktiken, möglicherweise einschließlich der Vermeidung von Interaktionen mit dem Bankpersonal bestimmten Geschlechts.

  • Kritik an staatlichen Einrichtungen
    Der Kunde äußert öffentlich oder privat Kritik an der Regierung oder staatlichen Maßnahmen und zeigt möglicherweise Unterstützung für extremistische Positionen in sozialen Medien.

Diese Anhaltspunkte sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Identifizierung und Prävention von Terrorismusfinanzierung. Finanzinstitute und andere Verpflichtete sind angehalten, im Rahmen ihres KYC-Prozesses (Know Your Customer) auf solche Auffälligkeiten zu achten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um verdächtige Aktivitäten zu melden und zu unterbinden.

Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH

Hettwer UnternehmensBeratung

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH - Spezialisierte Beratung - Umsetzungsdienstleistungen im Finanzdienstleistungssektor – Experte im Projekt- und Interimsauftragsgeschäft - www.hettwer-beratung.de

H-UB ERFOLGSGESCHICHTE

Auszeichnung:

Gold-Partner-Zertifikat

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH wurde aufgrund der erbrachten Beraterleistungen in den exklusiven Kreis der etengo Gold-Partner aufgenommen.

H-UB EXPERTENWISSEN

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Expertenprofil Klaus Georg Hettwer (Geschäftsführer): Beratungskompetenz, Fachliche Kompetenz, Methodische Kompetenz, Soziale Kompetenz, Kommunikationskompetenz; Sonderthemen: SEPA, EMIR, TARGET2, MiFID, T2S

- Eine Beratung mit PROFIL -

H-UB Leistungskatalog

H-UB Leistungskatalog.pdf
Adobe Acrobat Dokument 89.4 KB

H-UB SOCIAL MEDIA PRÄSENZ

© 2010-2024 Hettwer UnternehmensBeratung GmbH