Geldwäscheprävention - Anhaltspunkte für ausländische Terrorkämpfer

Im Rahmen der Geldwäscheprävention ist es besonders wichtig, auf Anhaltspunkte zu achten, die auf die finanziellen Aktivitäten von ausländischen Terrorkämpfern hindeuten könnten.

Dies schließt die Überwachung von Überweisungen in Konfliktregionen oder an Orte mit bekannter Präsenz terroristischer Gruppen ein.

Zudem sollten Finanztransaktionen, die für Reisen in diese Gebiete bestimmt sind, sorgfältig geprüft werden, insbesondere wenn die Mittelherkunft unklar ist oder die Transaktionen auffällig strukturiert sind. Verdächtige Aktivitäten könnten auch Ansammlung von Geldern durch Spenden oder Kreditkartenbetrug umfassen.


Ausländische Terrorkämpfer durchlaufen typischerweise fünf Phasen mit jeweils unterschiedlichen finanziellen Mustern:

  • Vor der Abreise
    Vorbereitungsfinanzierung

  • Reise und Transit
    Finanzierung der Reisekosten

  • In der Konfliktzone
    Finanztransaktionen zur Lebenshaltung und Operationen

  • Rückkehr
    Kosten der Rückreise und möglicherweise Gelder für Reintegration oder weitere Aktivitäten

  • Förderung und Unterstützung von Terrornetzwerken
    Finanzielle Beiträge zur Unterstützung und Ausweitung von Netzwerken.

Verdächtige Transaktionen bei der Beschaffung von Geldern

Verdächtige Transaktionen im Zusammenhang mit der Geldbeschaffung für den Reiseantritt in Konfliktgebiete umfassen:

 

  • Das Aufnehmen von Kleinkrediten bei mehreren Anbietern ohne anschließende Rückzahlung.

  • Überziehen von Konten oder Ausschöpfen des Kreditlimits vor der Abreise.

  • Veräußerung von Privatvermögen, einschließlich Rentenkonten und persönlichen Besitztümern wie Fahrzeugen oder Immobilien.

  • Anfragen bei der Bank nach Erhöhung des Verfügungsrahmens an Geldautomaten.

  • Abschluss von Sterbe- oder Lebensversicherungen durch junge Personen.

  • Kauf und Export von Fahrzeugen in Länder angrenzend an die Konfliktzonen Syrien und Irak.

  • Geldtransfers an oder von Personen ohne erkennbaren Bezug in Gebieten mit bekannter Präsenz von ISIL/al-Qa’ida, besonders wenn die Transaktionen keinen legitimen geschäftlichen Hintergrund haben. Diese Personen können über gemeinsame oder ähnliche Adressen, Telefonnummern oder andere Identifikationsmerkmale verfügen.

Verdächtige Transaktionen bei Reisevorkehrungen

Verdächtige finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Reisevorkehrungen können sein:

 

  • Hohe Bargeldabhebungen, vorrangig an Geldautomaten.

  • Ankauf von Fremdwährungen oder Umtausch von Bargeld in größere Noten, bevorzugt in USD oder EUR.

  • Wechsel von Geld in größere Stückelungen

  • Begleichung ausstehender Gebühren und Strafen, die internationale Reisen behindern könnten, wie zum Beispiel solche, die zu einer Anhaltung an der Grenze führen könnten.

  • Zahlungen, die auf Termine in medizinischen Einrichtungen hindeuten könnten.

  • Einkäufe in Camping- oder Survival-Geschäften.

  • Bezahlung von Reisekosten, einschließlich Flugtickets, oder Überweisungen an Reisebüros.

  • Bezahlung für Passanträge oder -verlängerungen und für Visa.

Sonstige verdächtige Ausgaben/Zahlungen

Weitere verdächtige finanzielle Aktivitäten umfassen:

 

  • Kauf von Ego-Shooter-Spielen oder Beteiligung an Kampftrainings oder ähnlichen Aktivitäten.

  • Zahlungen an spezifische, islamisch ausgerichtete Medienkanäle oder Buchhandlungen.

  • Erwerb von Online-Kommunikationsplänen für Voice over IP (VoIP), also Internet-Telefonie.

  • Spenden an bestimmte islamische Nichtregierungsorganisationen und Websites, die den Islam fördern.

  • Ausgaben für E-Wallets und Stored-Value- bzw. Prepaid-Karten in Ländern, die an Konfliktzonen wie Syrien und Irak grenzen.

Transaktionen, die an Transitpunkten während der Reise in Konfliktzonen zu beobachten sind

Bei Reisen in Konfliktzonen können folgende Transaktionsmuster als verdächtig angesehen werden:

 

  • Geldabhebungen an Flughäfen nahe Syrien oder dem Irak, die nicht dem üblichen Kundenprofil entsprechen.

  • Nutzung von Online-Banking oder Kundenservice zur Fernüberwachung und Koordination von Transaktionen, oft mit Logins aus Konfliktgebieten kurz nach Transaktionen im Heimatland.

  • Häufige, untypische Transaktionen in Ländern nahe Syrien oder dem Irak ohne legitimen Zweck.

  • Spezifische Zahlungsvermerke, die auf Unterstützung oder Sympathie für Konfliktbeteiligte hinweisen, wie "Möge Allah ihnen helfen" oder "Dawlatna Mansora".

  • Online-Zahlungen an islamische Medien oder Buchläden.

  • Kauf von speziellen Kommunikationsplänen für geschlossene Nutzergruppen.

  • Erwerb von Ausrüstung in Outdoor-, Camping- oder Survival-Geschäften.

  • Online-Bezahlung von Reisekosten und Flugtickets.

  • Nutzung von E-Wallets und Stored-Value-/Prepaid-Karten in Grenzgebieten zu Syrien und Irak.

  • Nichtbegleichung von Krediten, Kreditkartenschulden oder Leasingraten.

  • Geldüberweisungen in Konfliktgebiete oder angrenzende Länder ohne ersichtlichen rechtmäßigen Zweck.

  • Kreditkartennutzung für Überweisungen oder Online-Transaktionen in Richtung dieser Konfliktgebiete.

  • Bezahlung von Kraftstoff, Mautgebühren, Verpflegung und Hotels auf dem Weg in Konfliktgebiete.

  • Nichtzurückgabe von Mietwagen.

  • Meldung von Fahrzeugdiebstählen in Ländern an den Grenzen zu Syrien und Irak, gefolgt von Versicherungsansprüchen im Heimatland.

Verdächtige Transaktionen, die in der Nähe von oder in Konfliktzonen zu beobachten sind

In oder nahe Konfliktzonen beobachtbare verdächtige Transaktionen umfassen:

 

  • Fernüberwachung von Konten durch Nutzung von Online-Tools oder Kundenservice zur Koordination der Geldabholung, mit zeitnahen Logins aus Konfliktgebieten nach Transaktionen im Heimatland.

  • Bargeldabhebungen in Konfliktzonen kurz nach Bareinzahlungen auf Konten in entfernten Gebieten.

  • Überweisung kleiner Beträge mit verdächtigen Kurzmitteilungen in der Transaktionsbeschreibung, um Kommunikation zu ersetzen und Überwachung zu umgehen.

  • Konten, die vor der Ausweitung der ISIL-Operationen ein minimales Transaktionsvolumen hatten, zeigen plötzlich Zahlungseingänge unbekannter Herkunft, gefolgt von Überweisungen in oder Bargeldabhebungen aus Konfliktgebieten.

  • Nichtrückzahlung von Kreditkartensalden, Kreditrahmen oder Autokrediten.

  • Geldtransfers an oder von Personen ohne ersichtlichen Bezug in der Nähe von Städten mit bekannter ISIL/al-Qa’ida-Präsenz, ohne erkennbaren legitimen Geschäftszweck. Solche Personen könnten gemeinsame oder ähnliche Adressen, Telefonnummern oder andere Identifikationsdaten teilen.

Rückkehr ins Herkunftsland

Bei der Rückkehr ins Herkunftsland könnten folgende Transaktionsmuster auf ausländische Terrorkämpfer hinweisen:

 

  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten in türkischen Städten nahe der Grenze zu Syrien und Irak.

  • Wiederaufnahme der Bankaktivitäten im Herkunftsland nach einer längeren Periode der Inaktivität, ähnlich den Transaktionsmustern vor der Abreise.

  • Überweisungen von Familienangehörigen oder Kontaktpersonen mit Verbindungen zu Netzwerken ausländischer Terrorkämpfer könnten wieder einsetzen.

  • Geldtransfers an oder von Personen ohne erkennbaren Bezug in Gebieten mit bekannter ISIL/al-Qa’ida-Präsenz, ohne legitimen Geschäftszweck. Solche Transaktionen könnten zwischen Individuen stattfinden, die gemeinsame oder ähnliche Adressen, Telefonnummern oder andere Identifikationsmerkmale teilen.

Förderung der Ziele im Herkunftsland

Zur Förderung der Ziele im Herkunftsland nach der Rückkehr aus Konfliktzonen können ausländische Terrorkämpfer folgende finanzielle Aktivitäten aufweisen:

 

  • Überweisungen an Personen ohne erkennbaren Bezug, was eine neue Taktik zur Unterstützung anderer ausländischer Terrorkämpfer oder Terroristen darstellen könnte.

  • Kumulative Geldüberweisungen über einen längeren Zeitraum, die dann innerhalb weniger Tage von Personen ohne scheinbaren Bezug abgehoben werden.

  • Wiederaufnahme der Bankaktivitäten nach einer Periode der Inaktivität, ähnlich den Mustern vor der Abreise, einschließlich Überweisungen von Familienangehörigen oder Kontaktpersonen mit Verbindungen zu Terrornetzwerken.

  • Logistische Unterstützung durch Beschaffungs- und Transportausgaben, finanziert von verdächtigen oder unklaren Quellen.

  • Geldbeschaffungsaktivitäten über das Internet oder durch verdächtige gemeinnützige Organisationen zur finanziellen Unterstützung anderer ausländischer Terrorkämpfer, oft in Foren, die von radikalisierten Individuen frequentiert werden.

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