In einer Welt, die zunehmend von digitalen Technologien bestimmt wird, stehen Finanzinstitute vor neuen Herausforderungen. Mit ihrer starken Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wächst auch das Risiko für Cyberangriffe und IT-Ausfälle. Die Europäische Union hat auf diese Bedrohungen reagiert und eine bahnbrechende Verordnung eingeführt: den Digital Operational Resilience Act (DORA).
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine der wichtigsten regulatorischen Entwicklungen im europäischen Finanzsektor. Diese Verordnung verpflichtet Finanzunternehmen, eine stabile, digitale operative Widerstandsfähigkeit aufzubauen und sicherzustellen. Damit sollen die Risiken im Zusammenhang mit Cyberangriffen und IT-Störungen gezielt gemindert werden.
Die primäre Zielsetzung von DORA besteht darin, einheitliche Standards zur Identifizierung und Kontrolle technologischer Risiken zu schaffen. DORA verlangt von Finanzinstituten, ihre Abhängigkeiten von IKT-Drittanbietern systematisch zu regulieren und potenzielle Schwachstellen in ihren digitalen Strukturen zu minimieren. Systemische Risiken, die durch die Nutzung von IKT-Dienstleistern entstehen, sollen präventiv erkannt und aktiv gemanagt werden, um eine nachhaltige Stabilität und Resilienz im Finanzmarkt zu gewährleisten.
DORA verpflichtet Finanzinstitute dazu, ein strukturiertes IKT-Risikomanagementsystem einzuführen. Dieses System soll Risiken, die durch die Nutzung von IKT-Drittanbietern entstehen, systematisch identifizieren, bewerten und kontrollieren. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen flexibel auf neue Bedrohungen reagieren zu können und die Widerstandsfähigkeit zu stärken.
Da Finanzunternehmen auf externe IKT-Dienstleister angewiesen sind, erfordert DORA klare und umfassende Vereinbarungen. Die Verträge mit Drittanbietern müssen spezifische Sicherheits- und Resilienzstandards festlegen und regelmäßige Berichte zu Leistung und Vorfällen beinhalten, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Eine kontinuierliche Überwachung und Prüfung der digitalen Infrastruktur und der Drittanbieter gehört zu den zentralen Anforderungen von DORA. Finanzunternehmen müssen durch Krisenbewältigungs- und Resilienztests sicherstellen, dass sie bei Bedrohungen schnell und effizient reagieren können.
Bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Sicherheitsvorfällen müssen Finanzunternehmen unverzüglich die zuständigen Behörden informieren. Bei Bedarf sollen auch betroffene Kunden in Kenntnis gesetzt werden, um Transparenz zu schaffen und potenzielle Schäden zu minimieren.
Regelmäßige Krisenbewältigungs- und Resilienztests sind entscheidend für die digitale Widerstandsfähigkeit. DORA verlangt von Finanzinstituten die Durchführung umfassender Testszenarien, um die Krisenreaktionsfähigkeit zu stärken und potenzielle Ausfallzeiten zu reduzieren.
DORA fördert eine enge Zusammenarbeit zwischen Finanzinstituten und Aufsichtsbehörden. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, Angriffsflächen zu minimieren und die Fähigkeit der Unternehmen zur Reaktion auf Bedrohungen zu stärken. Behörden unterstützen die Unternehmen durch kontinuierliche Überwachung und Beratung, um die Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten
In einer Zeit zunehmender Abhängigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Finanzinstitute und andere kritische Infrastrukturen besonders anfällig für Cyberangriffe und IT-Ausfälle. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde entwickelt, um diesen Risiken gezielt entgegenzuwirken und die Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur im Finanzsektor zu stärken. DORA setzt neue Standards für Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten und verpflichtet sämtliche Unternehmen im Finanzsektor – von Banken und Versicherungen über FinTechs bis hin zu externen Dienstleistern –, ihre digitalen Systeme zu schützen und Notfallstrategien zu implementieren.
DORA setzt auf eine umfassende Resilienzstrategie, die Finanzinstitute verpflichtet, ihre IT-Systeme und digitalen Prozesse auf mögliche Bedrohungen vorzubereiten und robust zu gestalten. Dies umfasst sowohl präventive Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen als auch Prozesse zur schnellen Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach einem Zwischenfall. Ziel ist es, den Betrieb so effizient und reibungslos wie möglich wieder aufzunehmen, um Unterbrechungen zu minimieren.
Ein zentraler Aspekt von DORA ist die Harmonisierung der Anforderungen an die digitale Resilienz im gesamten EU-Binnenmarkt. Dieser einheitliche Regulierungsrahmen stellt sicher, dass alle Finanzinstitute und IKT-Dienstleister dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Durch diesen standardisierten Ansatz werden regulatorische Inkonsistenzen vermieden und die Grundlage für eine kohärente Risikomanagementstrategie geschaffen.
DORA verpflichtet Finanzunternehmen, Vorfälle und potenzielle Schwachstellen transparent zu melden und zu dokumentieren. Diese erhöhte Transparenz ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, ein umfassenderes Bild der Bedrohungslage im Finanzsektor zu entwickeln und, falls nötig, unterstützend einzugreifen. Die Meldepflichten fördern nicht nur die Sicherheit innerhalb der Unternehmen, sondern tragen auch zur Stabilität und zum Schutz des gesamten Finanzmarktes bei
DORA betrifft alle Unternehmen im Finanzsektor, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Dazu gehören Banken, Zahlungsdienstleister, Versicherungen, Investmentgesellschaften und zahlreiche andere Finanzdienstleister. Auch Drittanbieter, die IT-Dienstleistungen für Finanzinstitute bereitstellen, unterliegen der Verordnung, da deren Ausfälle die Betriebsfähigkeit der Finanzinstitute gefährden könnten. Die umfassenden Anforderungen von DORA zielen darauf ab, die Stabilität und Sicherheit dieses Sektors zu gewährleisten und Risiken zu minimieren, die sich durch technologische Abhängigkeiten ergeben.
Die DORA-Verordnung gilt für eine breite Palette an Organisationen, darunter:
Der Finanzsektor ist ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur, da er die Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesamten Wirtschaft unterstützt. Ein Ausfall in diesem Sektor könnte weitreichende Folgen für andere Wirtschaftszweige und die Gesellschaft insgesamt haben. DORA unterstreicht die Bedeutung einer widerstandsfähigen Infrastruktur, die es Finanzinstituten ermöglicht, auch in Krisensituationen ihre Kernfunktionen aufrechtzuerhalten. Die Verordnung gewährleistet, dass der Finanzsektor nicht nur auf Cyberangriffe, sondern auch auf technische Störungen und systemische Ausfälle vorbereitet ist.
DORA verpflichtet Finanzinstitute und Dienstleister im Finanzsektor dazu, umfassende Risikomanagementsysteme für ihre IT-Infrastruktur zu implementieren. Die zentralen Compliance-Anforderungen umfassen:
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) erweitert und präzisiert die Definition und Kategorien von IKT-Dienstleistungen erheblich. Im Vergleich zu bisherigen Standards wie MaRisk und BAIT werden nun spezifische Anforderungen an IKT-Dienstleistungen gestellt, um eine umfassende digitale Resilienz im Finanzsektor sicherzustellen.
IKT-Dienstleistungen umfassen digitale und Datendienste, die kontinuierlich über IKT-Systeme an interne oder externe Nutzer bereitgestellt werden. Dies schließt Hardware-Dienstleistungen ein, sowie technische Unterstützung durch Anbieter für Software- und Firmware-Updates. Ausgenommen sind nur herkömmliche analoge Telefondienste.
Im Rahmen der technischen Regulierungsstandards (ITS) zu Art. 28.9 DORA werden verschiedene IKT-Dienstleistungsbereiche detailliert beschrieben. Diese umfassen unter anderem:
S01: IKT-Projektmanagement
Unterstützung bei Projekten mit IT-Schwerpunkt, z.B. PMO-Dienste.
S02: IKT-Entwicklung
Programmierung und Software-Design
S03: IKT-Helpdesk und First-Level-Support
First-Level-Support für Mitarbeitende und Kunden
S04: IKT-Sicherheitsmanagementdienste
Sicherheitsmaßnahmen und Forensik
S05: Datenbereitstellung
Bereitstellung von Daten für Geschäftsprozesse
S06: Datenanalyse
Analyse- und Berichterstattungsdienste
S07: IKT-Infrastruktur und Hosting-Dienste
S08: Computation
S09: Non-Cloud-Datenspeicherung (neu)
S10: Telekommunikation
S11: Netzwerk-Infrastruktur
S12: Hardware und physische Geräte
S13: Softwarelizenzen (exkl. SaaS)
S14: IKT-Betriebsmanagement
S15: IKT-Consulting (neu)
S16: IKT-Risikomanagement
S17: Cloud-Services: IaaS
S18: Cloud-Services: PaaS
S19: Cloud-Services: SaaS
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) führt im Rahmen der IKT-Risikomanagementanforderungen eine detaillierte Klassifizierung der IKT-Dienstleistungen ein. In Anlage III zum Informationsregister (ITS zu Art. 28 Abs. 9 DORA) werden insgesamt 19 Kategorien (S01 bis S19) definiert, die unter die DORA-relevanten IKT-Dienstleistungen fallen.
Wesentliche Aspekte der IKT-Dienstleistungskategorien:
Diese Kategorien geben Finanzunternehmen klare Richtlinien zur Identifizierung und Bewertung von IKT-Dienstleistungen in Bezug auf deren Relevanz für die digitale Resilienz und DSGVO-Konformität.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) geht über bestehende nationale und internationale Standards hinaus und setzt neue Maßstäbe für die digitale Resilienz im Finanzsektor. Während viele Finanzinstitute bereits regulatorische Vorgaben wie die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in Deutschland oder internationale Standards wie ISO 27001 und das NIST Cybersecurity Framework (NIST CSF) einhalten, hebt DORA diese Standards auf eine ganzheitlichere Ebene. Die Verordnung verlangt umfassende, standardisierte Maßnahmen, die nicht nur die IT-Sicherheit betreffen, sondern auch die betriebliche Kontinuität und das Risiko-Management im digitalen Kontext.
In Deutschland definiert die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) bereits umfassende Standards für IT-Sicherheit und IT-Risikomanagement in Banken und Finanzinstituten. Die BAIT setzt detaillierte Anforderungen zur Absicherung und Verwaltung von IT-Risiken, jedoch verfolgt DORA einen weitergehenden Ansatz: Die Verordnung stellt Anforderungen an die digitale Resilienz im breiteren Kontext und integriert explizite Meldepflichten sowie eine systematische Überwachung der Risiken durch IKT-Drittanbieter.
Um Doppelregulierungen zu vermeiden, wird die BAIT am 17. Januar 2025 außer Kraft gesetzt, sodass deutsche Finanzinstitute sich vollumfänglich auf die DORA-Vorgaben konzentrieren können. Dadurch wird eine klare und einheitliche Basis für das Risikomanagement im deutschen Finanzsektor geschaffen.
Die internationalen Standards ISO 27001 und NIST CSF sind weltweit etablierte Rahmenwerke für das Informationssicherheitsmanagement und dienen vielen Unternehmen als Grundlage für den Schutz ihrer Daten und IT-Systeme. Diese Standards setzen zwar wichtige Maßstäbe für die Informationssicherheit, fokussieren sich jedoch primär auf den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten.
DORA geht über diese Sicherheitsstandards hinaus, indem es spezifische Anforderungen an die operative Resilienz und die Geschäftskontinuität stellt. Während ISO 27001 und das NIST CSF hauptsächlich die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien fördern, verlangt DORA ein umfassendes Risikomanagement, das sicherstellt, dass Finanzinstitute auch in Krisensituationen funktionsfähig bleiben. Durch diesen breiteren Ansatz wird die operative Stabilität und Resilienz des gesamten Finanzsektors nachhaltig gestärkt.
DORA setzt sich durch mehrere zusätzliche Anforderungen deutlich von anderen Standards ab:
Mit der Einführung der EU-DORA-Verordnung am 17. Januar 2025 wird die BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) außer Kraft gesetzt, um Überschneidungen und redundante Regelungen zu vermeiden. DORA deckt alle relevanten IT-bezogenen Anforderungen ab, einschließlich derjenigen, die bisher durch MaRisk und die IT-Auslagerungsvorgaben abgedeckt wurden. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) führt derzeit eine Gap-Analyse der bestehenden Leitlinien zu IT-Auslagerungen durch, um sicherzustellen, dass die Umstellung reibungslos verläuft. Nach Abschluss der Analyse wird die BaFin die Institute über notwendige Anpassungen informieren.
Im Unterschied zur BAIT enthält DORA keinen Sollmaßnahmekatalog und keine spezifischen Vorgaben zur Schutzbedarfsermittlung. DORA verlangt lediglich, dass Unternehmen Informationssicherheitsrichtlinien (ISR) einrichten, deren Einhaltung durch eine zweite Sicherungslinie überwacht wird, ohne jedoch detaillierte Vorgaben zu machen.
Auch die Schutzbedarfsermittlung, wie sie bisher in der BAIT gefordert war, ist in DORA nicht mehr explizit vorgeschrieben. Zwar berücksichtigt DORA die Grundwerte Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit, jedoch ohne konkrete Bewertungsrichtlinien. Stattdessen wird ein allgemeines IKT-Asset-Management gefordert, das eine Kritikalitätsklassifizierung erlaubt, jedoch nicht die detaillierte Schutzbedarfsklassifizierung der BAIT beinhaltet.