Abgeschlossene Wertpapiergeschäfte, die nicht zu marktgerechten Preisen ausgeführt werden, können innerhalb von bestimmten Fristen sogenannte Anfechtungsrechte in Anspruch genommen werden.
Ein Mistrade beruht daher auf einen Irrtum, der insbesondere auf technische Fehler von (außer-) börslichen Computersystemen oder einer fehlerhaften Erfassung/ Pflege von Wertpapierkursen zurückzuführen ist.