Fachwissen EMIR - General Entity Identifier (GEI)

Die Entwicklung eines globalen Systems zur Vergabe und Verwaltung von eindeutigen Kennzeichen für Marktteilnehmer wird durch das FSB (Financial Stability Board) koordiniert.

Ein Legal Entity Identifier (LEI) wird in Deutschland bis zur Umsetzung von technischen Anforderungen für ein General Entity Identifier (GEI) übergangsweise auf Antrag vom WM Datenservice (nur) an finanzielle Gegenparteien vergeben.

Eine Transaktionsregistermeldung für abgeschlossene Kontrakte in Derivate muss stets eine finanzielle Gegenpartei vornehmen.


Die Meldeinformationen bei der Meldung von Kontrakten in Derivaten an ein Transaktionsregister müssen verpflichtend einen identifizierbaren Legal Entity Identifier des marktteilnehmenden anderen Kontrahenten - auch wenn dieser als EMIR nicht relevant eingestuft wird (z.B. Kapitalgesellschaft, Personenhandelsgesellschaft) - enthalten.

Sollte der andere Kontrahent keine LEI bzw. GEI erhalten können (dieses gilt beispielsweise auch für eingetragene Kaufleute und Freiberufler), muss die meldepflichtige finanzielle Gegenpartei seinem Vertragspartner eine eindeutig identifizierbare interne Kundennummer zuordnen und diese auch in der Transaktionsregistermeldung verwenden.

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