Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, sind Unternehmen und Organisationen durch die Artikel 24 und 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Anforderungen der DSGVO entspricht und ein hohes Schutzniveau für die Daten bietet.
Die zu ergreifenden Maßnahmen sollten das Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen berücksichtigen. Dazu zählt die Bewertung potenzieller Risiken, die mit der Datenverarbeitung verbunden sind, wie zum Beispiel unbeabsichtigter Verlust oder unbefugter Zugriff auf die Daten
Wo immer möglich, sollten Daten verschlüsselt oder pseudonymisiert werden, um das Risiko eines Datenmissbrauchs zu minimieren.
Das Recht auf Löschung, auch bekannt als "Recht auf Vergessenwerden", ermöglicht es betroffenen Personen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen zu verlangen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen geschehen, insbesondere wenn die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um den fortlaufenden Schutz der Daten zu gewährleisten.
Die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Datenschutzpraktiken ist entscheidend, um ein Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schaffen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.
Um personenbezogene Daten effektiv zu schützen, ist die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) essentiell. Hier sind einige Beispiele, wie solche Maßnahmen aussehen können: