Seit 1979 kann jeder Bankkunde seine ec Karte auch als Berechtigungskarte für den Bezug von Bargeld an allen Geldausgabeautomaten unabhängig von seiner kontoführenden Stelle institutsübergreifend
nutzen.
Der über den Geldausgabeautomaten verfügter Betrag wird dem Konto des Karteninhabers direkt belastet, sofern der Kunde einen kreditinstitutseigenen Geldausgabeautomaten genutzt hat.
Anderenfalls erfolgt diese Belastung - in der Regel zuzüglich einer Gebühr - über das Lastschriftverfahren.
Der Kunde autorisiert sich bei einer ec Karte durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN). Im Magnetstreifen auf der Rückseite der ec Karte werden die zur Identifizierung des Kunden und die
Verrechnung der Geldabhebung notwendigen Informationen gespeichert. Zur Erhöhung der Sicherheit sind auf der ec Karte modulierbare Merkmale – wie zum Beispiel einer Echtheitsprüfung – eingebaut.
Die rechtlichen und organisatorische Grundlagen für die Nutzung von Geldausgabeautomaten finden sich in den Bedingungen für den ec Service, in den Vereinbarung über Höchstbetragsabhebungen, in den
Richtlinien über das ec Geldautomatensystem wie z.B. Geräteausstattung, Kartenanforderung, Verschlüsselung, Evidenzzentrale/ Sperren (Sperrdatei, Transaktionsdatei) sowie in den Vereinbarungen über
die Höchstgebühr für die Benutzung von institutsübergreifenden Geldausgabeautomaten.