Eine SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) ist ein Zahlungsverkehrsinstrument für inländische und für grenzüberschreitende Zahlungsverkehrstransaktionen, die zwischen den SEPA Teilnehmerländern (d.h. innerhalb des so genannten SEPA Raum) abgewickelt werden.
Die Ausführung von SEPA Überweisungen ist lediglich in der Währung Euro möglich und auch nur zwischen Kundenkonten, die für den Zahlungsverkehr zugelassen sind.
Die SEPA Überweisung wird für einen Überweisenden – welcher ein Zahlungsverkehrskonto bei seiner Bank besitzt - zugunsten eines Begünstigten - der ebenfalls ein Zahlungsverkehrskonto bei seiner Bank besitzt - ausgeführt.
Die elektronische Beauftragung von SEPA Überweisungsdateien erfolgt durch den Kunden an sein Kreditinstitut, derzeit im SEPA XML PAIN.001.003.03 Format. Der Nachrichtentyp SEPA Credit Transfer Initiation wird über die Auftragsart SEPA SCT übertragen.
Die SEPA Überweisung fasst die Vorgaben bereits bestehender europäischer Vereinbarungen zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen zu einem einheitlichen europaweiten Standardverfahren - welches im SEPA Regelwerk „SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook“ definiert ist – zusammen. |
Für die Ausführung einer beleglosen SEPA Überweisung ist seit dem 01.12.2012 eine SEPA Ausführungsfrist - gemessen von der Annahme durch die Bank des Zahlers bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers - von nur einem TARGET Geschäftstag (davor 3) vorgeschrieben.
Bei SEPA Terminaufträgen gilt der Ausführungstermin gleichzeitig auch als Zeitpunkt des Gutschriftzugangs. Zu beachten sind hier jedoch die individuell vereinbarten Annahmezeiten (Cut off Zeiten) mit den jeweiligen Kreditinstituten.
Die Übermittlung des SEPA Überweisungsbetrages an den Zahlungsempfänger erfolgt ohne Abzüge da grundsätzlich eine Gebührenteilung SHARE gilt.
SHARE bedeutet, dass der Auftraggeber die Gebühren im Land des Auftraggebers und der Empfänger die Gebühren im Empfängerland trägt.
Im Gegensatz zu der zwischenzeitlich eingestellten EU Standardüberweisung ist für die SEPA Überweisung keine Betragsgrenze vorgeschrieben. Für grenzüberschreitende SEPA Zahlungen muss jedoch gemäß den gültigen Bestimmungen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht ab einen Betrag von 12.500,00 EUR beachtet werden.
Bei SEPA wird der Wegfall von DTA Textschlüssel durch so genannte Purpose Code kompensiert. So können beispielsweise vermögenswirksame Leistungen bei einer SEPA Überweisung durch eine entsprechende Belegung von Purpose Codes gekennzeichnet werden.
SEPA Überweisungen können im Quellsystem (Buchhaltungsprogramm) des Debtor (Zahlungspflichtiger) individuell auf das gewünschte Ausführungsdatum vordatiert werden, denn das Konto des Zahlungspflichtigen wird vom Kreditinstitut des Debtor erst zu dem vorgegeben Datum belastet. Dieses sollte seitens des Debtor – im Hinblick auf die bei seiner Liquiditätsplanung und Disposition betroffenen Abstimmungsprozesse – berücksichtigt werden.
Die Richtlinien für einheitliche SEPA Zahlungsverkehrsvordrucke sehen keine SEPA Sammelaufträge vor. Für die gebündelte Übermittlung von SEPA Überweisungen ist gemäß der SEPA Migrationsverordnung (Artikel 5d) ausschließlich das ISO 20022 XML PAIN Format zu verwenden. Von daher wird es für SEPA Sammelüberweisungen keinen papierhaften Vordruck geben.
Weitere Standards, die für alle SEPA Überweisungen (SEPA SCT) gelten |
Europaweit einheitliche Datenformate vereinfachen die Auftragserteilung und Automatisierung |
Einheitliche Standards gelten auch für SEPA Rückgaben (so genannte SEPA R-Transaktionen) |
Im Gegensatz zu den heute im Verwendungszweck zur Verfügung stehenden 14 x 27 Zeichen werden im SEPA Credit Transfer lediglich 4 x 35 Stellen = 140 Zeichen angeboten
Die Weitergabe der maximalen Anzahl von 140 Zeichen wird von den Kreditinstituten grenzüberschreitend garantiert. |
Dezidierte Auftraggeberreferenz (End to End ID), sofern vom Auftraggeber mitgegeben |
Ein Konto- oder Namensabgleich seitens des Kreditinstitutes des Zahlungsempfängers ist gemäß § 675 r Abs. 1 BGB nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, d.h. zur eindeutigen Empfängerzuordnung wird ausschließlich die IBAN herangezogen |
Wesentliche Unterschiede der SEPA Überweisung zur nationalen DTA Überweisung:
Nationale DTA Überweisung |
SEPA Überweisung |
» Kontonummer |
» IBAN |
» Bankleitzahl |
» BIC |
» DTAUS Format |
» XML Format |
» Nur Inlandszahlungen |
» Inlands- / Grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA Raum |
Die Übertragung von elektronisch eingereichten SEPA Überweisungsaufträgen zwischen einem Bankkunden und seinem Kreditinstitut muss grundsätzlich online zu erfolgen; d.h. das Verfahren einer Datenträgereinreichung - wie beim DTA Verfahren jahrelang praktiziert- wird seit der SEPA Einführung nicht mehr unterstützt.
Die Unternehmen können mit der SEPA Einführung den gesamten Euro Zahlungsverkehr über ein SEPA Konto bei einem beliebigen Zahlungsdienstleister in ganz Europa abwickeln.
Durch eine Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung auf ein einziges (Haupt-) Konto lässt sich beispielsweise ein Liquiditätsmanagement besser steuern. |
Die Schweiz nimmt auch an SEPA teil. Voraussetzung für SEPA Überweisung in die Schweiz ist, dass im Datensatz die vollständigen Auftraggeberdaten enthalten sind. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, findet die EU-Preisverordnung keine Anwendung. Das gilt auch für alle anderen Länder, die an SEPA teilnehmen, aber nicht zur EU/zum EWR gehören.
Zeitliche Rahmenbedingungen für die Migration der SEPA Überweisung |
|
Bis 07/2014 |
Inlandsüberweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl [im DTA Format]
Betroffen ist die Inlandsüberweisung per Beleg (Textschlüssel 17 - 20) und die Online Banking Überweisung. |
01/2008 – 01/2016 |
SEPA Überweisung mit IBAN und BIC [im ISO 20022 XML PAIN Format]
Die BIC ist für eine SEPA Überweisung per Beleg (Belegschlüssel 6 bis 8) und im Online Banking - sofern der SEPA Zahlungsauftrag vor dem 02/2014 erteilt wird - ausnahmslos ein SEPA Pflichtfeld.
Nach dem 02/2014 gilt dieses für die BIC nur für SEPA Zahlungsaufträge außerhalb Deutschlands, sofern diese vor dem 02/2016 erteilt werden. |
02/2014 – 01/2016 |
SEPA Überweisung mit IBAN (nur innerhalb Deutschland)
Die Angabe einer SEPA BIC ist für Verbraucher und Unternehmen nur noch optional. |
02/2014 – 01/2016 |
SEPA Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl (nur innerhalb Deutschland).
Der Zahler kann - sofern er Verbraucher ist - aufgrund der gesetzlichen deutschen Ausnahme für Einzelüberweisungen (siehe: SEPA Begleitgesetz) bei seiner Bank auch Kontonummer und Bankleitzahl statt einer IBAN angeben. |
Ab 02/2016 |
SEPA Überweisung mit IBAN (gilt für alle SEPA Teilnehmerländer)
Gesetzliche Vorgabe, dass die SEPA Überweisung seitens des Verbrauchers nur noch mit einer SEPA IBAN und ohne SEPA BIC auszuführen ist. |
Das Ende des DTA Formats im deutschen Zahlungsverkehr erfordert auch eine Umstellung auf die SEPA Verfahren im bilateralen Clearing (sogenanntem Garagenclearing).
Aufgrund einer Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft wurde von der Deutschen Bundesbank per 19. November 2012 ein BCT Dienst mit reduziertem Prüfumfang und niedrigerem Transaktionsentgelt zum bilateralen Austausch von SEPA Überweisungsdateien realisiert.
SEPA Konzept für das bilaterale Garagenclearing |
» Einreichung von - nach Clearingpartner vorsortierten - SEPA Dateien |
» Vollständige Schema Validierung von eingelieferten SEPA Dateien |
» Prüfung, ob eine gemeldete bilaterale Garagen-Clearingbeziehung vorliegt |
» Buchung jeder einzelnen SEPA Datei (Brutto-Prinzip) anhand der Informationen im File Header erst nach erfolgreicher Deckungsprüfung (keine Auswertungen auf Einzelsatzebene, keine Summenprüfung |
» Entgelt: 50 EUR pro eingereichtem SEPA File |
Um den BCT Dienst wurden folgende Dokumente ergänzt:
» Verfahrensregeln für SEPA Überweisungen (SCT)
» Verfahrensregeln EBICS » Verfahrensregeln SWIFTNet FileAct
» Verfahrensregeln für SEPA Lastschriften (SDD)
Mit der EU Standardüberweisung, die im Jahr 2003 geschaffen wurde, konnten Beträge in Euro in andere EU-/EWR Staaten fast so einfach wie im Inland überweisen werden.
Mit der EU Standardüberweisung, die im Jahr 2003 geschaffen wurde, konnten Beträge in Euro in andere EU-/EWR Staaten fast so einfach wie im Inland überweisen werden.
Die SEPA Überweisung ist quasi eine Weiterentwicklung der EU Standardüberweisung. Von daher wurde die Abwicklung von EU Standardüberweisungen zum 5. Dezember 2011 eingestellt.
Ein Auszug: „Zahlungsdienstleister verarbeiten Überweisungen nach Maßgabe dieses Abkommens letztmalig am 31. Januar 2014, Rücküberweisungen nach Maßgabe diese Abkommens unverzüglich und Rücküberweisungen nach Nummern 8 und 9 dieses Abkommens letztmalig am 01. April 2014."